Aufgaben & Ziele
Der Inklusionsbeauftragte soll die Ziele des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) auf kommunaler Ebene mit umsetzen. Er soll die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Beeinträchtigung vertreten und die aktive Beteiligung der Menschen mit Beeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben aufzeigen.
Aufgaben des Inklusionsbeauftragten
Er unterstützt die Gemeindegremien und wirkt im Rahmen der Rechtsvorschriften bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten für Menschen mit Beeinträchtigung mit. Der Gemeindevorstand informiert den Inklusionsbeauftragten über geplante wichtige Entscheidungen in der Gemeinde.
- Er fördert die Vernetzung kommunaler Aktivitäten für Menschen mit Beeinträchtigung.
- Er bietet regelmäßige Sprechstunden an: Ab September 2016 wird der Inklusionsbeauftragte jeden 2. Montag im Monat eine Sprechstunde von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung anbieten.
- Er koordiniert die Presse-und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Organisation von Veranstaltungen.
- Er unterstützt und fördert Selbsthilfegruppen, Vereine und Institutionen in der „Kommune“, die in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung tätig sind.
- Er arbeitet regional mit dem Arbeitskreis der im Landkreis tätigen Inklusion-/Integrationsbeauftragten zusammen.
Die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten bestehen insbesondere in der Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber der „Kommune“ im Sinne der Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.
Dies bezieht sich insbesondere auf:
- aufklärende und bewusstseinsändernde Aktivitäten zum Abbau mentaler Barrieren,
- barrierefreie Zugänge von Menschen mit Behinderung zu öffentlichen Informationen,
- bauliche Gestaltung und technische Ausstattung öffentlich zugänglicher Gebäude,
- barrierefreie Gestaltung der öffentlichen Verkehrsräume, Anlagen und sonstiger der Allgemeinheit zugänglicher Flächen sowie der Freizeitstätten,
- Planung im Verkehrsbereich, insbesondere im öffentlichen Nahverkehr,
- Schaffung von barrierefreien Wohnraum, Unterstützung bei der Vermittlung solcher Wohnungen und Beratung über Fördermöglichkeiten,
- Beratung von Menschen mit Behinderung in behinderungsspezifischen Angelegenheiten.
Beteiligung des Inklusionsbeauftragten
Zur Wahrnehmung der Aufgaben beteiligen die jeweiligen Gremien der
Gemeinde Wettenberg die beauftragte Person rechtzeitig bei allen wichtigen Vorhaben soweit sie die Belange der Menschen mit Behinderung berühren. Der Inklusionsbeauftragte nimmt an den Sitzungen des Ausschusses für Bauen und Planen teil, wenn es sich um öffentliche Bauvorhaben handelt.