Wettenberg heißt Familien willkommen
Die Bundesregierung hat durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Frau von der Leyen ein Bildungspaket verabschiedet. Jeder Mensch hat Familie – gerade Familien, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen können das Bildungspaket nutzen.
Schulbedarf und Ausflüge
Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro – insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
Schulbeförderung
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet
Mittagessen in Kita, Schule und Hort
Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil liegt bei einem Euro pro Tag.
Kultur, Sport und Freizeit
Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Betrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen
Lernförderung
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen,
wenn nur dadurch das Lernziel . in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse- erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Ansprechpartner im Rathaus, Bürgeramt oder Kreisverwaltung kennen die Angebote vor Ort und helfen dabei, das passende zu finden.
Sieben Fragen und Antworten zum Bildungspaket
1. Worum geht es beim Bildungspaket?
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.
2. Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen? Wie viele Kinder profitieren vom Bildungspaket?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen.Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
3. Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind und insgesamt? Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge:
- 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr
- 10 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit
- einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung. Der Eigenanteil der Familien liegt bei einem Euro täglich.
- Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita.
- Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.
- Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
4. Wie wird das Bildungspaket vor Ort umgesetzt? Wer ist Ansprechpartner für die Familien?
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. In diesen Fällen erhalten Familien alle Leistungen des Bildungspakets aus einer Hand. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig.
Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den zuständigen Ansprechpartner für das Bildungspaket. Die Leistungen des Bildungspakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.
5. Ab wann können die Leistungen beantragt werden?
Das Bildungspaket wurde am 25. Februar 2011 verabschiedet und gilt – nach Verkündung – rückwirkend zum 1. Januar 2011. Eine rückwirkende Beantragung der Leistungen für die erste Jahreshälfte 2011 ist nur bei Antragstellung bis 30. Juni 2011 möglich.
6. Worauf müssen die Familien achten?
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen der Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner. Von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, nimmt die Familienkasse übergangsweise die Anträge entgegen
7. Wie funktioniert die Abrechnung der Leistungen bzw. Kostenerstattung?
Für die Leistungsabrechnung und Kostenerstattung gibt es unterschiedliche Varianten. Die Kreise und kreisfreien Städte bestimmen vor Ort das Verfahren und informieren Bürgerinnen und Bürger sowie Anbieter über das Prozedere.