Familienkarte Versicherung
Mit der Familienkarte Hessen unterstützt die hessische Landesregierung Familien in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Sie ist ein Zeichen der Wertschätzung von Familien und Teil der familienpolitischen Offensive. Zahlreiche Vergünstigungen und Angebote stehen zur Verfügung. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die zentralen Bausteine der Familien Hessen.
Versicherungsschutz der Unfallversicherung der kostenlosen Familienkarte Hessen
Die SV Sparkassenversicherung ist der große regionale Versicherer in Hessen, Baden-Württemberg, Thüringen und Teilen von Rheinland-Pfalz. Die SV unterstützt die Idee der Familienkarte Hessen, weil ihr Hessen und die Menschen in Hessen am Herzen liegen. Außerdem ist der Unfallschutz für Familien eine elementare Versicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet die Grundabsicherung. Versicherungsschutz besteht, wenn Unfälle bei der Arbeit passieren, im Kindergarten, in der Schule und Hochschule und auf den direkten Hin- und Rückwegen. Damit endet der Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung.
Im Rahmen der ersten Säule der Familienkarte Hessen bietet die SV Sparkassenversicherung einen privaten Basis-Versicherungsschutz für die Inhaber der Familienkarte an.
Wer ist versichert?
Kinder bis zur Einschulung und der betreuende (nicht berufstätige) Elternteil in den ersten drei Lebensjahren des Kindes
Was ist versichert?
Die Versicherungssummen im Rahmen der Familienkarte Hessen betragen:
- bis zu 20.000 Euro bei Invalidität, abhängig von dem durch den Unfall bedingten Invaliditätsgrad
- 5.000 Euro bei Tod
- 5.000 Euro für Bergungskosten
- 1.000 Euro für kosmetische Operationen einschließlich Zahnbehandlung und Zahnersatz
- 50 Euro für „Rooming-In“ (gilt nur für das Kind)
Als besonderes Plus sind über das Unfallereignis hinaus die Folgen von Zeckenbissen (FSME) und von Kinderlähmung in den Versicherungsschutz eingeschlossen – und zwar auch dann, wenn die Infektion nicht durch einen bedingungsgemäßen Unfall erfolgte oder der Infektionsweg nicht bekannt ist.
An wen wende ich mich bei Fragen oder wenn ich einen Unfall habe?
Wenn Sie einen Schaden melden möchten, können Sie direkt online dieses Formular (Sparkassenversicherung - Allgemeine Unfallversicherung) ausfüllen. Bitte geben Sie bei der Vertragsnummer unbedingt das Stichwort „Familienkarte Hessen“ mit an. Falls Sie einen Betreuer in Ihrer Nähe suchen, dann können Sie diesen über unsere online-Beratersuche
(Sparkassenversicherung - Beratungsangebot) ermitteln.
Fragen und Antworten zur Unfallversicherung der Familienkarte Hessen
- 1. Für wen gilt die Unfallversicherung?
Für nicht berufstätige Elternteile, die ihre Kinder in deren ersten drei Lebensjahren selbst betreuen und für die Kinder ab der Geburt bis zur Einschulung.
- 2.Wann beginnt und endet die Unfallversicherung?
Für Erwachsene beginnt die Unfallversicherung ab der vollendeten Geburt des betreuten Kindes und endet mit dessen dritten Geburtstag. Für Kinder beginnt die Unfallversicherung ab Vollendung der Geburt und endet mit der Einschulung.
- 3. Wann und wo gilt die Unfallversicherung? Muss ich mich anmelden oder einen Antrag stellen, um den Unfallversicherungsschutz zu bekommen?
Die Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag und weltweit. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind nur Kriegs- und Krisengebiete. Nein, Sie haben den Unfallversicherungsschutz bereits durch den Erhalt der kostenlosen Familienkarte Hessen erworben.
- 4. Wie bin ich versichert? Mit welchen Versicherungssummen?
Siehe Vorderseite. Lediglich das Kind hat eine Zusatzleistung über 50 Euro für „Rooming-In“.
- 5. Was bedeutet „Invalidität“?
Invalidität bedeutet eine bleibende körperliche Einschränkung, z.B. den Verlust der Sehkraft. Wir leisten bei Invalidität infolge eines Unfalls entsprechend des Invaliditätsgrades, z.B. erhalten Sie bei einem Invaliditätsgrad von 30 % denselben Prozentsatz aus der Versicherungssumme.
- 6. Was bedeutet „Tod“?
Kommt die versicherte Person infolge eines Unfalles zu Tode, zahlen wir die Versicherungssumme für den Todesfall in voller Höhe an die Erben aus.
- 7. Was bedeutet „Bergungskosten“?
Darunter versteht man z.B. Kosten für Rettungswagen, Rettungshubschrauber, Sucheinsätze, ärztlich angeordnete Krankentransporte und Überführungen aus dem Ausland nach einem unfallbedingten Todesfall. Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.
- 8. Was sind kosmetische Operationen?
Als kosmetische Operation gilt eine ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine durch einen Unfall hervorgerufene bleibende Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben, z.B. die Entfernung einer Narbe im Gesicht oder den Ersatz von bei einem Unfall ausgeschlagenen Schneidezähnen. Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme
- 9. Was ist „Rooming-In“?
Darunter versteht man die Unterbringung/Übernachtung von Elternteilen in einem Krankenhaus, während Ihre Kinder dort infolge eines Unfalls stationär aufgenommen sind und behandelt werden. Sofern ein Elternteil an drei aufeinander folgenden Tagen mit dem Kind im Krankenhaus übernachtet, erbringen wir die „Rooming-In“-Leistung in Höhe von einmalig 50 Euro.
- 10. Kann ich die Versicherungssummen erhöhen oder zusätzliche Leistungen vereinbaren?
Sie haben die Möglichkeit, selbst eine zusätzliche Unfallversicherung für sich und ihre Familie abzuschließen. Wenn sie sich darüber genauer informieren möchten, haben sie mehrere Möglichkeiten: Der SV Berater in Ihrer Nähe, der Kundenberater Ihrer Sparkasse, oder sie besuchen uns im Internet unter www.sparkassenversicherung.de. Hier können Sie auch ganz einfach einen Betreuer in Ihrer Nähe über unsere online-Beratersuche ermitteln.
- 11. Ich habe bereits eine Unfallversicherung. Gilt die Unfallversicherung der Familienkarte trotzdem?
Die Unfallversicherung der Familienkarte gilt unabhängig von anderweitig bestehenden Unfallversicherungen. Im Schadensfall erhalten Sie Leistungen aus allen für sie bestehenden Verträgen. Die Leistungen werden nicht gegeneinander aufgerechnet.
- 12. Reicht der Unfallversicherungsschutz der Familienkarte für mich aus?
Bei dem Unfallversicherungsschutz der Familienkarte handelt es sich um eine Grundsicherung. Der tatsächliche Versicherungsbedarf wird in aller Regel deutlich höher sein. Wenn Sich darüber genauer informieren möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Der SV Berater in Ihrer Nähe, der Kundenberater Ihrer Sparkasse, oder sie besuchen