Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Ausdehnung einer Reisegewerbekarte zu § 55 Gewerbeordnung
Erläuterung:
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Bezahlung:
Die Gebühr für eine Reisegewerbekarte beträgt bei Anmeldung auf eine natürliche Person 333 €, bei Anmeldung auf eine juristische Person 388 €.