Abräumen von Grabstätten auf den Friedhöfen
Gemäß der gültigen Friedhofsordnung der Gemeinde Wettenberg werden alle Doppel-, Einzel- und Urnengräber, bei denen die 45-jährige bzw. 30-jährige Ruhefrist abgelaufen ist (Erstbelegung bis Sterbejahr 1981/95/96) in diesem Jahr durch die Gemeinde Wettenberg abgeräumt. Die Abräumung wird durch ein von der Gemeinde beauftragtes Unternehmen vorgenommen.
Die Grabnutzungsberechtigten werden wie immer im Vorfeld angeschrieben.
Beim Abräumen der Grabstätten durch die Gemeinde werden den Angehörigen die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Gemäß § 11 der gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung belaufen sich diese auf
- 150,00/300,00 € für ein Einzelgrab,
- 450,00 € für ein Doppelgrab,
- 150,00 € für Urnenreihen- und Urnenwahlgräber,
- 75,00 € für eine Friedparkgrabstelle, ein Urnenrasengrab oder eine Urnennische
Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Hochstein, Tel. 0641 804-47 (für Krofdorf-Gleiberg) bzw. Frau Hounshell, Tel. 06406 3031 (für Wißmar) oder Frau Krämer, Tel. 0641 9805060 (für Launsbach).
Der Gemeindevorstand
Marc Nees











