Die Gemeinde Wettenberg bietet aus dem Einschlag im Winter 2025/2026 Buchen-, Eichen- und Fichten- Industrieholz als Brennholz in Fixlängen (4 bis 6 Meter) gerückt am festen Waldweg als Polter an.
Die Preise sind konform zum Vorjahr.
- 76,17 € je Festmeter Buchen-Industrieholz, zzgl. 7 % MwSt. 81,50 €/fm
- 56,00 € je Festmeter Eichen-Industrieholz, zzgl. 7 % MwSt. 59,92 €/fm
- 50,00 € je Festmeter Fichten-Industrieholz, zzgl. 7 % MwSt. 53,50 €/fm
Die Buchenmenge ist auf 400 Festmeter begrenzt. Ist diese Menge erreicht kann kein weiteres Buchenholz abgegeben werden. Die maximale Bestellmenge bei Buchenholz beträgt 10 Festmeter.
Bei Eiche und Fichte gibt es keine Begrenzungen in der Gesamtmenge, aber auch max. 10 Festmeter je Bestellung.
Bestellen können nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wettenberg, welche im Besitz eines gültigen Motorsägenführerscheins sind!
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Aus arbeitstechnischen Gründen ist eine Mindestbestellmenge von 2,5 Festmeter (fm) erforderlich. Ab 2,5 fm kann in Schritten von 2,5 fm bereitgestellt werden (5 fm, 7,5 fm, 10 fm).
- Durch das maschinelle Rücken des Holzes kann es zu Mehr- oder Minderlieferung von der Bestellmenge kommen. Diese Lieferabweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt von der Bestellung. Die Maßermittlung erfolgt entweder über das Gewicht oder die Durchmesserermittlung.
- Ein Recht auf Zuteilung der gewünschten Menge besteht nicht. Der Gemeindevorstand behält sich das Recht auf Kürzung der bestellten Brennholzmenge vor, soweit die Gesamtbestellmengen die Liefermöglichkeiten aus dem Gemeindewald übersteigen.
- Aus forst- und betriebswirtschaftlichen Gründen kann die Zuteilung der bestellten Brennholzmenge nicht immer in der Gemarkung des Wohnortes des Bestellers, sondern ggf. in einem anderen Gemarkungs-(Orts-) -teil erfolgen.
- Die Holzrechnung wird über die Gemeinde Wettenberg zugestellt. Der Gefahrenübergang (Holzentwertung, Diebstahl etc.) erfolgt mit Zustellung der Holzrechnung.
- Da das Holz nach Bestellung für jeden einzelnen Kunden eingeschlagen und gerückt wird, kann dieses nach Zugang der Holzrechnung von der Gemeinde Wettenberg nicht mehr zurückgenommen werden.
- Die Aufarbeitung des Brennholzes vor Ort im Wald erfolgt auf eigene Gefahr und darf zu Ihrem eigenen Schutz nur mit einer persönlichen Schutzausrüstung (Schutzhelm, Schnittschutzhose, Handschuhe, Schnittschutzschuhe) gemäß den gültigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Für die Aufarbeitung des Holzes im Wald ist mindestens die Teilnahme an einer Kurzunterweisung zur Arbeitssicherheit in der Motorsägen Handhabung für Brennholznutzer/Selbstwerber, Modul 1 Motorsägen Führerschein (liegendes Holz) erforderlich. Eine Alleinarbeit mit Motorsäge im Wald ist nicht zulässig. Biosprit und Bioöl sind zu verwenden. Der Nachweis des Motorsägenführerscheins ist der Bestellung zwingend beizufügen.
- Mit der Aufarbeitung des erworbenen Brennholzes kann ab etwa Februar / März 2026 gerechnet werden. Ein genaues Datum entnehmen Sie Ihrer Holzrechnung.
- Bestellungen sind nur über das Bestellformular der Gemeinde Wettenberg möglich. Mündliche, telefonische und sonstige Bestellungen werden nicht anerkannt.
- Die Bestellmöglichkeit besteht vom 27.09.2025 bis zum 31.10.2025. Spätere Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter energie@wettenberg.de gerne zur Verfügung.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie direkt zum digitalen Bestellformular:
https://pdf.form-solutions.net/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/651d141f46acba64a2905f99











