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Liebe Wettenberger Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir möchten für den bevorstehenden Jahreswechsel auf einige gesetzliche Regelungen im Umgang mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern hinweisen:

Das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur vom 31. Dezember, 0:00 Uhr bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr erlaubt. 

Wo ein Feuerwerk erlaubt oder nicht erlaubt ist, regelt § 24 Abs. 2 Nr. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Dezember 2021 (BGBl. I. S. 5238):

Hiernach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z. B. Reet- oder Fachwerkhäuser) oder Anlagen (z. B. Tankstellen) verboten.

Die Gemeinde Wettenberg hat im alten Ortskern von Gleiberg eine denkmalgeschützte Gesamtanlage mit historischen Gebäuden sowie der Anlage der Burg Gleiberg und ebenfalls in Krofdorf, Wißmar und Launsbach noch eine hohe Dichte an historischen und denkmalgeschützten Gebäuden und Fachwerkgebäuden, in deren Bereich das Abbrennen von Feuerwerkskörpern demnach verboten ist. Diese Gebäude weisen häufig, insbesondere bei den Dachkonstruktionen, eine historische und sehr brandempfindliche Bausubstanz auf.

Damit der Gemeinde Wettenberg diese schönen Gebäude noch lange erhalten bleiben und es auch bei den weiteren in dem o. a.  Paragraphen aufgezählten Örtlichkeiten zu keinen Zwischenfällen kommt, appellieren wir dringend daran, dass o. a. Abbrennverbot in der unmittelbaren Nähe dieser Gebäude unbedingt zu beachten.

Auch appellieren wir daran, bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern gegenseitige Rücksicht walten zu lassen. Ein sachgerechter und rücksichtsvoller Umgang mit Respekt vor historischen Gebäuden, Tieren, älteren und geflüchteten Menschen sowie Rettungskräften sollte selbstverständlich sein. Gleichzeitig ist Silvester für die meisten feuerwerksbegeisterten Menschen die einzige Möglichkeit, um ihrer Faszination nachzugehen. Zu einem versöhnlichen Jahresende gehört es auch, hier aufeinander zuzugehen.

In diesem Sinne wünschen wir allen Bürgern von Wettenberg einen guten Jahreswechsel!

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister