Korruptionsprävention bei der Gemeinde Wettenberg
Bei der Bearbeitung aller Vorgänge legen wir großen Wert auf sorgfältiges Arbeiten, korrektes und einwandfreies Verhalten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zum korrekten Arbeiten gehört auch der Umgang mit Belohnungen, Geschenken und sonsti-gen Zuwendungen. Daher ist es bei der Gemeinde Wettenberg verboten, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis Zuwendungen oder Vorteile anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
Lediglich kleinere geringwertige Aufmerksamkeiten wie Reklameartikel einfacher Art, Kugelschreiber, Schreibblocks usw. bilden eine Ausnahme.
Immer strikt verboten ist die Annahme von Bargeld, unabhängig von der Höhe – das gilt auch für die „Kaffeekasse“!
Daher bitten wir um Verständnis, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nett gemeinte Geschenke ablehnen müssen.