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Für den Schiedsamtsbezirke Wißmar und Launsbach wird eine geeignete Person gesucht, die das Ehrenamt der Schiedsamtsstellvertreterin/des Schiedsamtsstellvertreters übernehmen kann.

Gemäß § 4 (3) (HSchAG) soll die Gemeinde die bevorstehende Wahl in geeigneter Form bekannt machen und darauf hinweisen, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.


Das Amt einer Schiedsperson kann nicht bekleiden,

  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
  3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter tätig ist.


Das Amt einer Schiedsperson soll nicht bekleiden, wer

  1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
  2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;
  3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.


Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Wahl wird von der Gemeindevertretung Wettenberg für die Dauer von 5 Jahren durchgeführt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/innen.

Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, eine formlose schriftliche Bewerbung an die Gemeinde Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg bzw. an gemeinde@wettenberg.de zu richten.

Weitere Infos erhalten Sie auch unter:

https://justizministerium.hessen.de/sites/justizministerium.hessen.de/files/2023-05/230522_schiedsamt_online_0.pdf

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister