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Die vielfältigen Bäume, Hecken, Sträucher und Blumen in den Gärten sind eine Bereicherung des Ortsbildes. Dies findet aber seine Grenzen darin, dass davon keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit ausgehen darf. Insbesondere gilt es, Äste und Strauchwerk im Straßenraum dringend zurückzuschneiden, wenn sie über die Grundstücksgrenze hinausragen und dadurch:

  • im Gehwegbereich Fußgänger behindern;
  • im Fahrbahnbereich Autos oder Busse beschädigen;
  • Verkehrszeichen und Straßennamenschilder verdecken;
  • Straßenlampen in der Funktion zur Ausleuchtung der Straßen beeinträchtigen.

In diesem Sinn fordern wir alle Hausbesitzer auf, den in diesen Fällen ganzjährig möglichen  Rückschnitt der Pflanzen, zeitnah vorzunehmen. In gravierenden Fällen kann die Gemeinde auch einen Rückschnitt anordnen und als Ordnungswidrigkeit ahnden.   

Hausbesitzer, deren Grundstück z. B. im rückwärtigen Teil zusätzlich an eine Straße angrenzt, sollten auch hier ein Augenmerk auf das Pflanzenwachstum haben. Hier ist häufig die Situation anzutreffen, dass den Bäumen, Hecken und Sträuchern keine oder nur eine unzureichende Beachtung gewidmet wird. Gleiches trifft auch auf Besitzer von Baulücken zu. 

Weiterhin möchten wir an die Verpflichtung zur Straßenreinigung aufmerksam machen.   

Nach den Regelungen der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Wettenberg sind die Grundstückseigentümer zur Reinigung der öffentlichen Straße verpflichtet. Zu reinigen sind: der Gehweg, die Rinne und die Fahrbahn bis zur Straßenmitte. Dies betrifft auch die Beseitigung von Unkraut. Die Straßenreinigung hat nach der Satzung wöchentlich zu erfolgen. Diese Verpflichtung kann z. B. vertraglich auch auf Mieter übertragen werden.  

Leisten Sie durch verantwortungsbewusstes Handeln einen Beitrag dazu, die öffentliche Sicherheit zu bewahren.

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister