Standesamt Wettenberg
Eheschließung:
Wollen Sie sich trauen, so sind wir gerne zur Beurkundung Ihrer Eheschließung während der Dienststunden bereit. Zuvor allerdings müssen sie sich aber zwingend zur Eheschließung anmelden. Zuständig hierfür ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz oder Aufenthalt (evtl. auch 2. Wohnsitz). Die Unterlagen, die Sie vor der Anmeldung der Eheschließung beschaffen müssen, sollten Sie bei Ihrem Standesamt erfragen. Je nach Einzelfall können dies mehrere Dokumente sein, für die Sie einen mehr oder weniger großen Zeitaufwand benötigen.
Die Ehe können Sie aber, unabhängig von Ihrem Wohnsitz oder Aufenthaltsort, bei jedem Standesamt in Deutschland schließen. Möchten Sie den schönsten Tag in Ihrem Leben bei einem anderen Standesamt beurkunden lassen, als an Ihrem Wohnsitz, ist dies auch kein Problem. Das Standesamt, bei dem Sie sich zur Eheschließung angemeldet haben, gibt die Unterlagen an Ihr Wunschstandesamt weiter.
Zu dieser Anmeldung der Eheschließung ist es notwendig, mit einem unserer Standesbeamten einen Termin zu vereinbaren.
Eheurkunde anfordern
Lebenspartnerschafturkunde anfordern
Neben Trauungen in unserem Trauzimmer bieten wir die Burg Gleiberg als Trauort an. In Einzelfällen können wir auch an anderen, „besonderen Orten“ die Eheschließung durchführen. Trautermine für die Burg Gleiberg müssen parallel mit dem Standesamt sowie der Burg, Tel. 0641 – 81 44 4, abgestimmt werden.
Aufgrund verstärkter Nachfragen können wir Ihnen bereits jetzt die Samstags-Termine für das Jahr 2025 mitteilen:
Diese sind wie folgt festgelegt: 10. Mai, 14. Juni, 12. Juli, 9. August, 13. September 2025.
Trauungen an diesen Samstagen sind ausschließlich um 11:00 und 13:00 Uhr möglich. Sollten Sie in der Burg-Gastronomie feiern, so sind auch spätere Termine nach Absprache mit dem Standesamt und der Gastronomie möglich.
Da wir an diesen Tagen auch nur begrenzte Termine anbieten können, ist es sinnvoll, diese sehr rechtzeitig zu reservieren.
Geburtsbeurkundung:
Sollten Sie eine Hausgeburt ins Auge fassen, und Sie in einem unserer drei Ortsteile wohnhaft sein, so sind wir für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes zuständig. Denken Sie bitte daran, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen ist. Anzeigepflichtiger ist zunächst der Vater des Kindes, wenn er auch Mitinhaber der elterlichen Sorge ist, aber auch die Hebamme oder der Arzt, der bei der Entbindung zugegen war, sowie jede andere Person, die von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, kann die Geburt anzeigen. Letztlich natürlich auch die Kindesmutter.
Soll die Entbindung in einem Krankenhaus erfolgen, ist für die Beurkundung der Geburt das Standesamt zuständig, in dessen Bereich das Krankenhaus liegt.
Haben Sie schon einen Vornamen für Ihr Kind ausgesucht? Schauen Sie einmal in Ihr Stammbuch. Auf der letzten Seite werden Sie eine kleine Auswahl der vielen Möglichkeiten vorfinden. Sollten Sie nicht fündig werden, so hat das Standesamt immer noch ein dickes Vornamensbuch, aus dem Sie auswählen können. Wichtig ist, dass aus dem Vornamen des Kindes das Geschlecht erkennbar ist.
Geburtsurkunde anfordern
Sterbefallbeurkundung:
Haben Sie den Tod eines Angehörigen zu beklagen, so sind wir für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig, wenn der Tod im Bereich der Gemeinde Wettenberg eingetreten ist. Denken Sie bitte an die Anzeigefrist. Bei einem natürlichen Tod hat die Anzeige des Sterbefalls spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag zu erfolgen. Zur Anzeige bringen Sie bitte die vollständig vom Arzt ausgefüllte und unterschriebene Todesbescheinigung mit. Soweit der /die Verstorbene verheiratet war, benötigt der Standesbeamte zur Beurkundung des Sterbefalls außerdem noch eine Heiratsurkunde. War der/die Verstorbene ledig, benötigt der Standesbeamte eine Geburtsurkunde. War eine Ehe aufgelöst, so ist auch dies urkundlich nachzuweisen. Näheres erfahren Sie beim Standesamt.
Die Anzeigepflicht wird heutzutage regelmäßig von Bestattungsinstitutionen vorgenommen. Zur Anzeige verpflichtet sind aber auch das Familienhaupt (z. B. der überlebende Ehegatte), Kinder des/der Verstorbenen, oder jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder vom Todesfall durch eigenes Wissen unterrichtet ist.
Sterbeurkunde anfordern
Ausstellen von Personenstandsurkunden (Urkundenanforderungen):
Beim Standesamt werden Personenstandsbücher geführt. Das sind:
- Geburtenbuch
- Heiratsbuch
- Familienbuch
- Sterbebuch
Aus diesen Büchern, die jeweils die Geburt, die Eheschließung sowie den Tod einer Person beweisen, können verschiedene Urkunden erstellt werden. Aus dem Geburtenbuch kann der/die Berechtigte eine Geburtsurkunde, eine Abstammungsurkunde, einen Geburtsschein oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandseintrag erhalten.
Aus dem Heirats- oder Sterbebuch können jeweils Heirats- bzw. Sterbeurkunden, oder aber auch beglaubigte Abschriften aus diesen Personenstandsbüchern erstellt werden. Das Familienbuch, das in einer nicht gebundenen, sondern losen Art geführt wird, stellt eine Besonderheit unter den Personenstandsbüchern dar. Dieses Buch, aus dem nur beglaubigte Abschriften oder Auszüge erstellt werden können, wird immer bei dem Standesamt geführt, das auch die Eheschließung durchgeführt hat.
Besondere Beurkundungen:
Zu diesem Bereich gehören z. B. Erklärungen zur Namensführung der Ehegatten, oder zur Namensführung des Kindes, aber auch Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft. Näheres hierzu können Sie direkt beim Standesamt erfragen.
Gebührenverzeichnis des Standesamts
Haben Sie Fragen in personenstandsrechtlichen Angelegenheiten, oder soll eine Beurkundung vorgenommen werden, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Standesbeamten.
Herr Thomas Hochstein
Tel.: 0641 804 47
Fax: 0641 804 60
Mail: standesamt@wettenberg.de
Frau Sonja Tembeck
Tel.: 0641 804 31
Fax: 0641 804 60
Mail: buergerservice.tembeck@wettenberg.de
Herr Alexander Pfeifer
Tel.: 06406 30 32
Fax: 06406 75 07 6
Mail: buergerservice.pfeifer@wettenberg.de
Frau Stefanie Krämer
Tel.: 0641 9805060
Fax: 0641 9805062
Mail. buergerservice.kraemer@wettenberg.de