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Wir möchten die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke an Ihre Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen erinnern.

Nach den Regelungen der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Wettenberg sind die Grundstückseigentümer zur Reinigung der öffentlichen Straße verpflichtet. Diese Verpflichtung kann z. B. vertraglich auch auf Mieter übertragen werden. Es sind der Gehweg, die Rinne und die Fahrbahn bis zur Straßenmitte sauber zu halten.

Gerade jetzt im Frühjahr sind die Gehwege und Straßen oft noch durch abstumpfende Streumaterialien wie Sand und Splitt, welche bei Schnee- und Eisglätte aufgebracht wurden, verunreinigt. Diese Rückstände sollten jetzt nach dem Ende der Schnee- und Frostperiode beseitigt werden.

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister