Bei der Gemeindeverwaltung sind in jüngster Zeit vermehrt Hinweise auf nicht zur Steuer angemeldete Hunde eingegangen. Diesen Hinweisen sind wir auch im Sinne der Steuergerechtigkeit gehalten nachzugehen. Ein nachhaltiger Verstoß gegen die Anmeldepflicht stellt auch bei den vergleichsweisen geringen Beträgen der Hundesteuer eine strafbewährte Steuerhinterziehung dar. Einige Städte und Gemeinden haben inzwischen bereits eine Bestandserhebung der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunden von hierauf spezialisierten Unternehmen durchführen lassen. Hierbei wurden bis zu 20 % nicht angemeldeter Hunde festgestellt.
Es kann allerdings auch zu Missverständnissen führen, wenn die Hundesteuermarken nicht sichtbar am Halsband des Hundes angebracht wird. Wir bitten daher alle Hundehalter, dieser Kennzeichnungspflicht im eigenen Interesse nachzukommen. Bei Verlust der Marke, sollte beim Steueramt der Gemeinde Wettenberg eine Ersatzmarke bezogen werden, die zum Stückpreis von 3,00 € ausgegeben wird.
Im Gebiet der Gemeinde Wettenberg gehaltene Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in einen Haushalt, Welpen innerhalb von zwei Wochen nachdem sie drei Monate alt geworden sind, beim Steueramt der Gemeindeverwaltung Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg (steueramt@wettenberg.de; Tel. 0641 / 804-44 oder 87), anzumelden. Auch ganz oder befristet steuerbefreite Hunde sind in den genannten Fristen anzumelden.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in den Haushalt aufgenommen wird. Bei Welpen mit dem 1. des Kalendermonats in dem diese drei Monate alt werden. Sie endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Für weitere Information und Fragen steht Ihnen unser Steueramt gerne zur Verfügung.
- Steueramt-
Gemeindeverwaltung Wettenberg