Jahresrechnung und Gebührenbescheide
Bitte beachten Sie die neuen Wasserbenutzungs- und Abwassergebührenbescheide
Mitte Januar 2024 wurden die Gebührenbescheide über die Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren für den Wasserverbrauch im Jahr 2023, sowie die Vorauszahlungen im Jahr 2024 an die Gebührenpflichtigen versandt.
Von den Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist nichts zu veranlassen. In diesen Fällen werden die gespeicherten Bankverbindungen übernommen und die Gemeindekasse kann die geänderten Abschlagsbeträge bei Fälligkeit abbuchen. Gebührenpflichtige, die Ihre Zahlungen per Dauerüberweisungsauftrag oder Einzelüberweisung entrichten, bitten wir die geänderten Abschlagsbeträge zu beachten und diese Änderungen auch Ihrer Bank mitzuteilen.
Weiterhin möchten wir nachfolgend einige Fragen beantworten, die zur Wasser- und Abwasserabrechnung immer wieder gestellt werden:
- Zur Hochrechnung: Der über die Wasseruhr gemessene Frischwasserverbrauch ist Berechnungsgrundlage der Wasserbenutzungs- und der Schmutzwassergebühr. Die Zählerstände wurden im Zeitraum von November bis Dezember 2023 durch Selbstablesung und Mitteilung der Hauseigentümer ermittelt. Aus dem jeweiligen Ableseergebnis und Ablesetag wird der Zählerstand zum 31.12.2023 maschinell hochgerechnet. Evtl. Abweichungen zum tatsächlichen Zählerendstand am 31.12.2023 werden bei der nächstjährigen Ablesung und Abrechnung wieder ausgeglichen, da der Zählerendstand 2023 gleichzeitig als Zähleranfangsstand für 2024 hinterlegt wird.
- Zu den Gutschriften in der Jahresrechnung: Gutschriften in der Jahresabrechnung für 2023 sind im Gebührenbescheid mit einem Minus als Vorzeichen ausgewiesen und werden in einem separaten Block „Fälligkeitstermine im laufenden Jahr“ dargestellt. Sofern der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt (die gespeicherte Bankverbindung wird auf dem Gebührenbescheid unter „Ihre Bankverbindung“ angedruckt), werden die Guthaben automatisch ausgezahlt. Bei evtl. Zahlungsrückständen aus dem Vorjahr, werden diese von der Gemeindekasse mit dem Guthaben verrechnet. Liegt der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat vor, so können Sie das Guthaben bei der ersten Fälligkeit am 15.02.2024 abziehen und nur den Differenzbetrag überweisen. Darüber hinaus gehende Guthaben können erstattet werden, dazu bitten wir um eine schriftliche Mitteilung der Bankverbindung.
- Zu den Abschlagszahlungen für 2024: Als Fälligkeitstermine sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. festgesetzt. Die Abschläge werden aus dem Verbrauch des abgelaufenen Jahres 2023 und den für das Jahr 2024 gültigen Gebührensätzen errechnet. WICHTIG: Bitte passen sie Ihre evtl. erteilten Daueraufträge oder ggfs. Ihre Zahlungsweise diesen neuen Fälligkeiten an. Im Jahr 2024 gelten folgende Gebührensätze nach den Änderungen der entsprechenden Satzungen vom 24.12.2022:
- Wasserbenutzungsgebühr: 2,80 €/cbm zuzüglich Grundgebühr (gestaffelt nach eingebauter Zählergröße) und 7% Umsatzsteuer
- Schmutzwassergebühr: 2,60 €/cbm
- Niederschlagswassergebühr: 0,68 €/qm der auf volle 10 qm abgerundeten entwässerten Grundstücksfläche.
Für weitere Fragen zu den Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren stehen Ihnen die Sachbearbeiter, Frau Klamt, Frau Hölzer und Herr Schmitz persönlich und telefonisch unter 0641/804-44, 0641/804-87 oder 0641/804-37 oder tanja.klamt
steueramt.klamt@wettenberg.de
, xenia.hoelzer@wettenberg
steueramt.podhorny@wettenberg
.de oder gemeindewerke@wettenberg.de
Verfügung.
Gemeindewerke Wettenberg