Meldung von Eigentumsübergängen
Eigentumsübergänge bei Grundstücken - Abrechnung der Wasserbenutzungs- u. Abwassergebühren
Schuldner der Wasserbenutzungs- u. Abwassergebühren ist nach § 30 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung und § 34 Abs. 1 der Entwässerungssatzung derjenige, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides Eigentümer des Grundstückes ist.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass ein Eigentumsübergang (Verkauf oder auch Übergabe an Kinder, etc.) eines Grundstückes, für das Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren veranlagt werden, der Gemeinde mitgeteilt werden muss. Wir werden über diese Eigentumsübergänge von den beurkundenden Notaren nicht automatisch informiert.
Nach § 30 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Wettenberg vom 18.03.1995 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Wettenberg vom 20.11.2004 sind der alte und der neue Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, einen Eigentumsübergang im Grundstück unverzüglich der Gemeinde Wettenberg mitzuteilen. Wird dieser Mitteilungspflicht nicht nachgekommen, so haften gem. § 28 Abs. 3 der WVS der alte und der neue Eigentümer gesamtschuldnerisch für die Gebühren für die Zeit ab dem Rechtsübergang bis zum Ende es Kalendermonats in dem die Gemeinde von der Rechtsübertragung in Kenntnis gesetzt wird.
Nur wenn uns diese Mitteilung vorliegt, kann ein Übergang fristgerecht und unverzüglich, satzungsgemäß zum nachfolgenden Monatsersten, im Sinne aller Beteiligten bearbeitet werden. Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Kopie des Kauf- bzw. Übergabevertrages (auszugsweise mit Datum des Überganges sowie den persönlichen Angaben zu alten und neuen Eigentümern),
- Zählerstand des/der Wasserzähler (möglichst nahe am Tage des Überganges abgelesen),'
- Ggfs. Anhaltspunkte für den zukünftigen Verbrauch im Objekt ( z.B. Personenanzahl, letzte Wasserabrechnung)
- Unterschriften von alten und neuen Eigentümern (Vordrucke hierzu sind bei der Gemeindeverwaltung Wettenberg, Sorguesplatz 2, Zimmer 26, 2. Stock, Tel. 0641/804-44 erhältlich oder Download des Formulars Übergang).
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Formular Eigentumsübergang Wasserversorgung
Für weitere Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter persönlich und telefonisch gerne zur Verfügung:
Frau Tanja Klamt
Tel.: 0641 80444
Fax: 0641 80460
Mail: steueramt.klamt@wettenberg.de
Herr Ralf Schmitz
Tel.: 0641 804 37
Fax: 0641 804 60
Mail: finanzen.schmitz@wettenberg.de