Niederschlagswassergebühr
Getrennte Abwassergebühr
Mitteilungspflicht der Grundstückseigentümer bei Änderungen der angeschlossenen Flächen
In der Gemeinde Wettenberg wird die Abwassergebühr nach den beiden getrennten Bemessungsgrundlagen Schmutzwassergebühr (nach dem Frischwasserverbrauch) und Niederschlagswassergebühr erhoben. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten bzw. versiegelten und an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Teile eines Grundstückes. Dies sind im einzelnen Häuser, Garagen, Scheunen etc. und Hofflächen, die über Dachrinnenabläufe oder einen Sinkkasten an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind. Grundlegend gilt hier die Tatsache der Versiegelung und des Anschlusses, nicht maßgebend ist die Art der Versiegelung wie z. B. eine Befestigung mit „wasserdurchlässigem“ Betonpflaster oder ähnlichem.
Diese Angaben für die einzelnen Grundstücke wurden im Laufe des Jahres 1994 im Wege einer Ersterhebung mit Selbsterklärung von den Grundstückseigentümern erhoben. Spätere Neubauten und sonstige Veränderungen der angeschlossenen Flächen wurden ebenfalls mit Selbsterklärung von den Grundstückseigentümern erhoben. Die Größe der von Ihrem Grundstück bisher zur Niederschlagswassergebühr veranlagten Flächen können Sie dem jährlichen Gebührenbescheid für Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren (Festsetzung der Niederschlagswassergebühr - Menge) entnehmen.
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten sind nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Wettenberg verpflichtet, jede nachträgliche Änderung der angeschlossenen Flächen (z. B. durch Bebauung , weitere Versiegelung mit Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlage oder auch Entsiegelung von Flächen) der Gemeinde mitzuteilen. Wir bitten um rechtzeitige Mitteilung von Veränderungen, da die Gemeindeverwaltung durch Stichproben die zur Niederschlagswassergebühr erklärten und veranlagten Flächen kontrollieren wird. Wir müssen darauf hinweisen, dass eine Unterlassung der Veränderungsmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Zur Vereinfachung der eventuell abzugebenden Änderungsmitteilung ist der Vordruck zur Selbsterklärung inkl. einem Informationsblatt als Download abrufbar. Die Selbsterklärung kann ausgefüllt und unterschrieben der Gemeindeverwaltung Krofdorf-Gleiberg übersandt oder bei den Verwaltungsstellen Wißmar oder Launsbach abgeben werden.
Für Fragen zur Niederschlagswassergebühr stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Frau Tanja Klamt
Tel.: 0641 80444
Fax: 0641 80460
Mail: steueramt.klamt@wettenberg.de
Herr Ralf Schmitz
Tel.: 0641 80437
Fax: 0641 80460
Mail: finanzen.schmitz@wettenberg.de