Rückstau - Was nun?
Insbesondere Starkregenereignisse können ein erhöhtes Rückstaurisiko aus der öffentlichen Kanalisation bewirken.
Viele Grundstücke, deren tiefste Entwässerungselemente unterhalb der Rückstauebene des öffentlichen Schmutz- und Mischkanals liegen, verfügen nach wie vor über keine Rückstausicherung. Damit riskiert man überflutete Kellerräume im Fall von Abwassereinstau in der öffentlichen Kanalisation. Verzichten Sie auf eine Rückstausicherung, haben Sie bei Rückstauschäden keinerlei Ansprüche gegenüber dem Kanalnetzbetreiber. Außerdem setzt ein Grundstückseigentümer, ohne Rückstausicherung, seinen Versicherungsschutz gegen Schäden durch Abwasser aufs Spiel! Wer seine Grundleitungen erneuert, sollte also die Gelegenheit nutzen, sich mit dem Thema
Rückstausicherung zu beschäftigen.
Grundsätzlich gilt:
Verzichtet man beim Neubau auf Ablaufstellen im Keller, ist dies der einfachste und beste Schutz vor Rückstau.
Hinweis:
Gemäß der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Wettenberg gilt für Grundstück- entwässerungsanlagen:
Grundstücksentwässerungsanlagen müssen nach den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen des Deutschen Normenausschusses geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden.
Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Abwasseranlage hat sich jede/r Grundstückseigentümer/in selbst zu schützen.
Das bedeutet:
Für Schäden, die durch fehlende oder unzureichende Rückstausicherungen entstanden sind, haftet nicht die Gemeinde Wettenberg.
Wie kann ein Rückstau entstehen?
Im Bild 1 ist eine typische Grundstücksentwässerungsanlage ohne Rückstausicherung dargestellt. Wenn bei einem Starkregenereignis die Kanalisation überlastet ist, folgt sie dem Prinzip der kommunizierenden Röhren, d.h. das Abwasser aus den Hauptkanälen geht den Weg des geringsten Widerstandes und drückt zurück in die einzelnen Hausanschlussleitungen. Ebenso könnte das Regenwasser der Dachentwässerung, bei durch Starkregen überlasteten Kanälen, zurück in das Gebäudeinnere fließen.
Die sogenannte Rückstauebene bezeichnet eine theoretische Höhenlage, die beschreibt wie hoch das Wasser steigen kann. Die Rückstauebene ist immer Oberkante Kanaldeckel bzw. Straßenniveau, d.h. das Abwasser kann im Keller auf diese Ebene ansteigen, wenn kein ausreichender Schutz gegen Rückstau vorhanden ist.
Wie kann man sich vor Rückstau schützen?
Vor Rückstau kann man sich durch Einbau einer Abwasserhebeanlage und oder durch einen Rückstauverschluss schützen. Beide Ausführungsvarianten sind möglich, aber nicht überall einsetzbar.
Einen Rückstauverschluss nach DIN EN 13564, wie in Bild 2 dargestellt, darf nur dann eingesetzt werden, wenn:
- Gefälle zum Kanal besteht
- Die Räume von untergeordneter Nutzung sind, d.h. dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden.
- Der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht.
- Bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle im Keller verzichtet werden kann.
Bei der Entwässerung mit einem Rückstauverschluss wird das häusliche Abwasser oberhalb der Rückstauebene abgefangen und aus dem Haus in Richtung Kontrollschacht abgeleitet. Das Schmutzwasser unter der Rückstauebene wird in Richtung Kontrollschacht durch ein Rückstauventil geleitet. Sollte es nun zu einem Rückstau aus dem Hauptkanal kommen, würde das Rückstauventil automatisch schließen und den Rückstau im Keller verhindern. Die Entwässerung oberhalb der Rückstauebene kann wie gewohnt und ohne Beeinträchtigung weiter genutzt werden.
Beim Einbau von Rückstauverschlüssen ist folgendes zu beachten:
- Rückstauverschlüsse müssen so eingebaut werden, dass sie jederzeit gut zugänglich sind.
- Eine Funktionsprüfung muss jederzeit möglich sein.
- Es dürfen nur die in der nachfolgenden Tabelle genannten Typen für den jeweiligen Anwendungsbereich verwendet werden.
Anwendungsbereich: Zulässige Typen von Rückstauverschlüssen DIN EN 13564
Fäkalienfreies Abwasser, Niederschlagswasser: Typen 2, 3 und 5
Fäkalienhaltiges Abwasser: Typ 3 mit Kennzeichnung „F“
Regenwassernutzungsanlagen: Typen 0, 1 und 2
Abwasserhebeanlage, Bild 3
Der Einbau einer Abwasserhebeanlage wird immer dann erforderlich, wenn unterhalb der Rückstauebene eine höherwertige Gebäude- nutzung (z.B. Sauna, Einliegerwohnung oder Büro) beabsichtigt ist. Hierbei wird das Abwasser über der Rückstauebene wie gewohnt mittels Schwerkraftentwässerung beseitigt. Nur das im Keller (unterhalb der Rückstauebene) anfallende Abwasser wird über eine Abwasserhebeanlage und einem Druckrohr oberhalb der Rückstauebene in das Abwassersystem eingeleitet.
Fazit:
Den Grundstückseigentümern wird empfohlen, Ihre Hausentwässerungsanlagen auf die geltenden technischen Vorschriften und rechtlichen Vorgaben hin zu überprüfen und bei Bedarf nachzurüsten.
Hierbei ist besonders zu beachten, dass der Einbau einer Abwasserhebeanlage bzw. Rückstausicherung nur durch ein entsprechendes Fachunternehmen durchgeführt werden sollte. Bei einem nicht fachgerechten Einbau und durch Unkenntnis entstehende Fehler können schwerwiegende Schäden nach sich ziehen können.