Wasserzähler
Beispielhafte Darstellung eines Wasserzählers:
Zählergröße QN = 2,5 m³/h ( Standard )
Zählerstand = 324 m³
Zählernummer = 38514
Eichjahr: 1997
Nächster Turnuswechsel + 6 Jahre = 2003
Info:
Luftblasen im Wasserzähler sind kein Fehler und beeinflussen die Funktion des Zählers nicht.
Das vom Anschlussnehmer bezogene Trinkwasservolumen wird mit Hilfe einer Messeinrichtung (= Wasserzähler) festgestellt.
Für den Schutz des Wasserzählers ist der Anschlussnehmer verantwortlich. So ist er beispielsweise verpflichtet, den Wasserzähler u. a. vor Frost zu schützen. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, so muss der Anschlussnehmer die Kosten für die Auswechselung des durch Frost beschädigten Zählers übernehmen.
Überprüfung der Wasserzähler
Sollte der Verdacht vorliegen, dass der Wasserzähler nicht oder nicht richtig funktioniert, kann der Kunde eine Prüfung des Zählers durch eine zugelassene Prüfstelle verlangen. "Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Anschlussnehmer."
Ablesung / Abrechnung
Die Ablesung der Wasserzähler für die Erstellung der Jahresrechnung erfolgt jeweils in den Monaten Oktober und November eines jeden Jahres. Der abgelesene Zählerstand wird zum 31. Dezember hochgerechnet und damit der Jahresverbrauch ermittelt.
Wasserzählerwechselung
Der Wasserzähler muss laut der eichrechtlichen Vorschriften durch das Wasserversorgungsunternehmen oder dessen Beauftragten nach Ablauf der Eichgültigkeit ausgewechselt werden. Die Kunden werden im Mitteilungsblatt über den Termin informiert.
Damit die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden können, bitten wir Sie dafür zu sorgen, dass der Raum um den Wasserzähler frei zugänglich ist.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter gerne persönlich und telefonisch zur Verfügung:
Frau Tanja Klamt
Tel.: 0641 80444
Fax: 0641 80460
Mail: steueramt.klamt@wettenberg.de
Herr Ralf Schmitz
Tel.: 0641 80437
Fax: 0641 80460
Mail: finanzen.schmitz@wettenberg.de