Wintersicherung von Wasserzählern
Wintersicherung von Wasserzählern
Wir weisen alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass die auf den Grundstücken installierten Wasserzähler nach § 13 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Wettenberg gegen Beschädigungen aller Art, z. B. durch Einwirken von Frost, Abwasser und Grundwasser zu schützen sind.
Insbesondere möchten wir hierbei auf die im letzten Winter verstärkt aufgetretenen Schäden durch Frosteinwirkung hinweisen. Wasserzähler, die nicht in beheizten Räumen oder in einem Schacht installiert sind (hier besonders Zähler in Gartengrundstücken), sollten mit einem Frostwächter gesichert werden bzw. wenn dies möglich ist, mit geeigneten Dämmstoffen umgeben werden, um ein Einfrieren des Zählwerkes zu verhindern. Sollten Beschädigungen dieser Art auftreten, werden die Gemeindewerke Wettenberg für evtl. anfallende Kosten nach dem Austausch eines defekten Zählers Schadenersatz gemäß § 823 BGB vom Grundstückseigentümer fordern. Wir bitten alle davon Betroffenen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um Schäden und Kosten zu vermeiden.
Ihre Gemeindewerke Wettenberg