Gestaltungssatzungen
Für die Ortkerne Krofdorf-Gleiberg und Wißmar gibt es eigenständige Gestaltungssatzungen, die im Bauordnungsrecht - gleichermaßen der Satzungen der Bauleitpläne und der Stellplatzsatzung Wettenberg -, bei der Planung von Bauvorhaben zu beachten sind.
Die Gestaltungssatzung Krofdorf wird derzeit überarbeitet, differenziert nach Bauzeitenalter wird es quartierspezifische Festsetzungen geben. So ist geplant für den Historischen Ortskern Gleiberg (Bereich alte Stadtmauer) für den Ortsteil Wißmar und auch für den Ortsteil Launsbach* Gestaltungssatzungen zu erstellen und zu überarbeiten.
Begleitet werden die Satzungen durch eine Beispielbroschüre, die einzelne Festsetzungen anschaulich erläutert und Lösungsbeispiele aufzeigt.
*In Launsbach sind derzeit im Bebauungsplan Nr. 16 "Alter Ortskern Launsbach", nebst 1. Änderung, gestalterische Textfestsetzungen aufgenommen, eine separate Gestaltungssatzung gibt es nicht