Privatförderung im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms ist ausgelaufen!
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Wettenberg wurde 2013 mit den Ortsteilen Krofdorf-Gleiberg, Launsbach und Wißmar als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt in das Hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Im Rahmen der Dorfentwicklung können private Bau- und Sanierungsmaßnahmen in den alten Ortslagen bzw. Fördergebieten durch Gewährung von Zuschüssen gefördert werden. Das Förderprogramm ist zum 31.12.2022 geendet.
Dieses Informationsblatt dient als kleiner Leitfaden für Interessierte. Im Rahmen der Dorfentwicklungsförderung waren Gebäude, die bereits im Rahmen des Förderprpogramms der "Einfachen Stadterneuerung Krofdorf-Gleiberg" gefördert wurden, im Rahmen der Doppelförderung, ausgeschlossen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Marc Nees
Bürgermeister
Welche Maßnahmen konnten zum Beispiel gefördert werden?
Umbau, Sanierung, Neubau, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise z.B.
- Umnutzung leerstehender Scheunen oder Nebengebäude
- Umfassende energetische Sanierungsarbeiten
- Maßnahmen zur Anpassung an zeit- und nutzergerechte Wohnstandards (seniorengerechtes Wohnen usw.)
- Erneuerung von Dachstühlen und Dacheindeckungen
- Fassadensanierung (auch an Massivbauten)
- Fachwerksanierung
- Erneuerung von Fenstern und Haustüren
- Um- und Anbauten zur Wohnraumerweiterung
- Sanierung von Grundmauern, Kellern
- Städtebaulich verträglicher Rückbau/Abriss
- Neubau oder Ersatzbau von Gebäuden in ortstypischer Bauweise
Neuerungen ab 2019
- Umnutzung von Scheunen und ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten können mit max. 200.000 € gefördert werden.
- Private Hof- und Grünflächen können mit 35 % der Nettokosten gefördert werden (keine Grün- und Freiflächen, die als Schotter oder Kiesgarten gestaltet werden.)
Welche Zuschüsse konnten gewährt werden?
- 35% Zuschuss auf die förderfähigen Nettokosten
- bis 45.000,00 EUR (für ein Gebäude/ein Objekt), bis zu 60.000,00 EUR für ein Kulturdenkmal
- Mindestinvestitionsgrenze für die Förderung eines Bauvorhabens 10.000,00 EUR (netto)
- Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
Wie war der Verfahrensweg?
- Ihre Bau- und Sanierungsmaßnahme muss innerhalb des Fördergebietes liegen. Nähere Informationen zum Fördergebiet geben Ihnen die Ansprechpartner.
- Vor der Antragstellung auf Förderung findet ein Beratungsgespräch mit dem beauftragten Beratungsbüro vor Ort statt. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Zur Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte mit dem Beratungsbüro in Verbindung.
- Das Beratungsbüro erstellt ein Protokoll des Beratungsgespräches mit Beschreibung Ihrer Baumaßnahme. Auf dieser Grundlage holen Sie detaillierte Kostenangebote ein.
- Zur Antragstellung setzen Sie sich bitte mit dem Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung des Lahn-Dill-Kreises in Verbindung. Hier erhalten Sie alle Informationen und notwendigen Formulare zur Antragstellung.
WICHTIG:
Die Zuschüsse mussten/müssen nicht zurückgezahlt werden!
Mit der Ausführung einer Maßnahme durfte erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorlag. Andernfalls wäre der Zuschuss enfallen. Als Maßnahmenbeginn galt bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.
Ihre Ansprechpartner im Dorferneuerungsprogramm Wettenberg waren:
Planungsbüro architekturWG
Wassermann und Güntert (ehemals)
Marita Güntert
ehemals: Ludwigstraße, Gießen
Tel.: 0162 4195950
Mail:
Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises
Dorf- und Regionalentwicklung
Ulrike Stiehl
Karl-Kellner-Ring 51
35578 Wetzlar
Tel.: 06441 40717 97
Mail: ulrike.stiehl@lahn-dill-kreis.de
Landkreis Gießen
Untere Denkmalschutzbehörde
Charlotte Bairstow
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Tel.: 0641 93901554
Mail: charlotte.bairstow@lkgi.de
Gemeinde Wettenberg
Bauamt / Anja Bechthold
Sorguesplatz 2
35435 Wettenberg
Tel.: 0641 80424
Fax: 0641 80460
Mail: bauamt.bechthold@wettenberg.de
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-Stand Dezember 2019 -