Schornsteinfeger in Wettenberg
Änderungen für Hauseigentümer: Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ab 1. Januar 2013. Ab dem Jahreswechsel können Hauseigentümer ihren Schornsteinfeger auswählen.
Am 1. Januar 2013 hat sich das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geändert. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt für alle Hauseigentümer die Möglichkeit besteht, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen. Nach Ablauf der seit 2008 laufenden Übergangsfrist sollten Hauseigentümer in den nächsten Wochen die Weichen dafür stellen, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll.
Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt jedoch der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin Ansprechpartner des Hauseigentümers. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten zählen die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen, also aller Feuerstätten und Schornsteine. „Hoheitlich dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übertragen bleibt auch die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheids.“, so Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Alle weiteren Schornsteinfegertätigkeiten sind dagegen nicht hoheitlich und können ab dem 1. Januar 2013 an jeden qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb vergeben werden.
Quelle: www.schornsteinfeger.de
Internet: http://www.schornsteinfeger-innung-rhein-main.de
Für Wettenberg sind zuständig (straßenabhängig):
Information der Zuständigkeiten der Bezirksschornsteinfeger in Wettenberg
Im Kehrbezirk Gießen 20 werden die hoheitlichen Aufgaben derzeit kommissarisch durch mehrere bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wahrgenommen.
Die Durchführung der freien Schornsteinfegerarbeiten erfolgt nicht automatisch.
Bitte prüfen Sie daher Ihren Feuerstättenbescheid auf die dort festgelegten Fristen und die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten. Sind Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen, können Sie hierfür einen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl beauftragen.
Nach Durchführung der Arbeiten ist der erforderliche Nachweis fristgerecht (14 Tage nach Durchführung der Arbeiten) beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger einzureichen.
Bei Fragen zu den hoheitlichen Aufgaben oder zur Zuständigkeit können Sie sich an den für Ihren Ortsteil zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wenden.
Zuständige Bezirksschornsteinfegermeister sind:
- Krofdorf-Gleiberg:
Lukas Kundt (0160-6511014, Kundt-schornsteinfeger@gmx.de )
- Launsbach:
Jan Rolshausen (0151-50785996, schornsteinfegermeister-rolshausen@gmx.de ) und
Alexander Priemer (0176-62559390, alexanderpriemer@web.de )
- Wißmar:
Björn Ochs (0172-7203317, info@schornsteinfeger-ochs.de ),
Dennis Burckart (0151-64666616, dennis-burckart@t-online.de ) und
Armin Weiß (06424-7114000, info@sf-weiss.de )
Straßenliste Zuständigkeit Ortsteil Wißmar:
Björn Ochs:
Am Gänsberg, Am Park, Auf der Berglach, Auf der Höll, Badenburger Weg, Bahnhofstraße, Dünsberger Weg, Eckstraße, Gleiberger Weg, Goethestraße, Krofdorfer Straße, Langgasse, Launsbacher Straße, Mittelweg, Rosenweg, Schiffenberger Weg, Am Bürgerhaus, Am Festplatz, Pfarrstraße, Schulstraße,
Dennis Burckart :
Adlerweg, Alte Straße, Am Dreschplatz, Am Gewenn, Am Weinberg, Auf der Heide, Bergstraße, Berliner Straße, Breslauer Straße, Dresdner Straße, Drosselweg, Hainerweg, Holzweg, In der Wiese, Königsberger Straße, Magdeburger Straße, Meisenweg, Schützenhaus, Schwalbenweg, Sonnenstraße, Starenweg, Stettiner Straße, Waldstraße
Armin Weiß:
Am Boden, Am Dornacker, Am neuen Friedhof, Auf der Hohl, Bachstraße, Bismarckstraße, Fischerweg, Friedensstraße, Forsthausstraße, Gartenstraße, Hinter dem Hof, Im Schacht, In der Ecke, Kellersgärten, Lollarer Weg, Marburger Straße, Neuer Weg, Pestalozzistraße, Ruttershausener Straße, Schanzenstraße, Zur Flur, Erlental, Erlenweg, Forsthausstraße, Weiherstraße
Straßenliste Zuständigkeit Ortsteil Launsbach:
Jan Rolshausen:
Am Margretengraben, Am Sportplatz, Am Steinkreuz, Am Vogelsang, An der Ziegelhütte, Asterweg, Backhausstraße, Bei den Fahrten, Braugasse, Brunnenstraße, Dammstraße, Feldgarten, Herrngarten, Hinter dem Dorf, Hundesportplatz, Kirchgärten, Kirchstraße, Lahnstraße, Lahnwegsberg, Ludwig-Rinn-Str., Mittelmark, Obergasse, Sandusweg, Schaal, Schutzhütte, Silbersee, Volpertstriesch
Alexander Priemer:
Am Lochacker, Am Südhang, Am Weidacker, An der Fels, Birkenweg, Gießener Straße, Schützenweg, Zur Napoleonsnase











